Kletterer unter 18 Jahren können unter folgenden Voraussetzungen die Kletteranlage nutzen:

  • bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (bis zum 14. Geburtstag) müssen sie von einem Aufsichtsberechtigten, der die vom DAV anerkannten Sicherungstechniken einwandfrei beherrscht, begleitet werden. Die Erziehungsberechtigten (Eltern) können diese Aufsichtspflicht an volljährige Dritte (z.B. Geschwister, Verwandte, Bekannte) weitergeben. Dazu kann das Formular Aufsichtsübernahme heruntergeladen werden, welches ausgefüllt beim Eintritt abzugeben ist. Bei Zweifeln an der Aufsichtsfähigkeit der benannten Personen behalten wir uns vor, mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen.

 

  • für Kletterer zwischen 14 und 18 Jahren kann eine Einverständniserklärung abgegeben werden, die es den Kindern erlaubt, ohne Begleitung einer Aufsichtsperson klettern zu gehen. Liegt keine Einverständniserklärung vor, gilt das selbe, wie für die jüngeren Kletterer (Übernahme der Aufsichtspflicht durch volljährige Begleiter).

 

  • befinden sich die jungen Kletterer im Rahmen einer Gruppe (Schule, Verein, Jugendgruppe) oder Veranstaltung im Kletterwerk, liegt die Verantwortung bei der Gruppenleitung. Gruppen benötigen für Veranstaltungen im Kletterwerk eine ausgefüllte und abgestempelte Dauerbestätigung für Organisationen.

 

Sind keine der genannten Voraussetzungen erfüllt, können wir die Minderjährigen aus haftungsrechtlichen Gründen leider nicht klettern lassen.